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Die Zählpunktnummer ist die eindeutige Adresse Ihres Stromanschlusses. Ohne sie kann Ihr Zählpunkt keiner Energiegemeinschaft zugeordnet werden – hier erfahren Sie, wo Sie sie finden und wie sie aufgebaut ist.
Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Kennung, mit der Ihr Netzbetreiber jeden Strom-Anschlusspunkt in Österreich eindeutig identifiziert. Man kann sie sich wie eine IBAN für den Stromanschluss vorstellen: Sie beginnt mit „AT“ und gehört fix zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Betrieb – nicht zu Ihnen als Person und nicht zu Ihrem Stromlieferanten.
Wenn Sie umziehen, bleibt die Zählpunktnummer in der Wohnung. Wenn Sie den Stromlieferanten wechseln, bleibt sie ebenfalls gleich.
Zählpunktbezeichnung ist nur ein anderes Wort für die Zählpunktnummer. Netzbetreiber und Behörden verwenden oft den Begriff „Zählpunktbezeichnung“, auf Rechnungen und in Formularen steht meist „Zählpunktnummer“ oder kurz „Zählpunkt“. Gemeint ist immer dieselbe Nummer.
Sie haben drei schnelle Wege – und einen Tipp, falls Sie gerade erst eingezogen sind.
Wichtig: Ein Haushalt kann mehrere Zählpunkte haben – etwa einen eigenen Zählpunkt für Boiler, Nachtstrom oder Wärmepumpe. Jeder dieser Zählpunkte hat eine eigene Nummer und kann separat an einer Energiegemeinschaft teilnehmen.
Jede österreichische Zählpunktnummer hat genau 33 Zeichen und folgt demselben Schema:
Beispiel (fiktiv): AT0081000801000000000000001234567
Kurz gesagt: Zählen Sie nach – es müssen immer genau 33 Zeichen sein, ohne Leerzeichen.
hat jede österreichische Zählpunktnummer – immer ohne Leerzeichen.
Ihr Smart Meter misst den Verbrauch im Viertelstundentakt. So kann Ihnen der Sonnenstrom genau zugeordnet werden.
Teilnehmen kann nur ein Zählpunkt mit Smart Meter, der Viertelstundenwerte überträgt („Opt-in“). In den meisten Gebäuden ist das bereits der Fall.
Noch keinen Smart Meter? Laut ElWG muss ihn Ihr Netzbetreiber auf Verlangen innerhalb von zwei Monaten kostenlos betriebsbereit bereitstellen.
Auf Rechnungen stehen viele Nummern. Für die Energiegemeinschaft zählt nur eine.
Wichtig: Die Zählernummer ist nicht die Zählpunktnummer. Wird statt der Zählpunktnummer die Zählernummer angegeben, kann die Anmeldung nicht zugeordnet werden.
Der Sonnenstrom vom Dach fließt physikalisch einfach durch das Hausnetz. Damit er Ihnen aber auch rechnerisch zugeordnet werden kann, braucht der Netzbetreiber Ihre Zählpunktnummer:
Bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dient die Zählpunktnummer zusätzlich zur Nahbereichsabfrage: Viele Netzbetreiber zeigen nach Eingabe der Nummer an, an welcher Trafostation bzw. welchem Umspannwerk Ihr Anschluss hängt. Mehr dazu auf der Seite Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.
Wie das Modell im Mehrparteienhaus funktioniert, lesen Sie bei den gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen und der Bürgerenergiegemeinschaft. Allgemeine Informationen zur Teilnahme bietet auch die Koordinationsstelle: Wie mitmachen?
Wichtig: Ihr bestehender Stromvertrag bleibt unverändert. Sie müssen nicht kündigen und Ihren Lieferanten nicht informieren. Wenn zu wenig Sonnenstrom da ist – etwa am Abend – kommt der Strom wie gewohnt von Ihrem Lieferanten.
Aus tausenden Anmeldungen wissen wir, woran es am häufigsten scheitert.
Die Nummer hat weniger oder mehr als 33 Zeichen – oft fehlt eine Null oder es ist eine zu viel.
So geht’s richtig:
Zählen Sie nach: Es müssen immer genau 33 Zeichen sein, ohne Leerzeichen.
Dadurch verschieben sich Netzbetreiber-Kennung und Postleitzahl.
So geht’s richtig:
Nach „AT“ folgen genau 6 Ziffern Netzbetreiber, dann 5 Ziffern Postleitzahl-Block.
Beim Abtippen schleichen sich ein „O“ statt einer „0“, Leerzeichen oder Punkte ein.
So geht’s richtig:
Kopieren Sie die Nummer direkt aus dem Online-Portal oder der PDF-Rechnung, statt sie abzutippen.
Die Zählernummer ist die Gerätenummer des Stromzählers. Mit ihr kann die Anmeldung nicht zugeordnet werden.
So geht’s richtig:
Tragen Sie die 33-stellige Nummer ein, die mit „AT“ beginnt.
Der Einspeisezählpunkt gehört zur Photovoltaikanlage, nicht zu Ihrer Wohnung.
So geht’s richtig:
Als Strombezieher:in melden Sie den Zählpunkt Ihres Verbrauchs an.
In einem Mehrparteienhaus gibt es viele Zählpunkte – da ist schnell der falsche erwischt.
So geht’s richtig:
Achten Sie bei mehreren Zählpunkten im Haus genau auf Top-Nummer und Adresse.
Seit 01.10.2026 regelt das ElWG die gemeinsame Energienutzung. Für Ihre Zählpunktnummer bedeutet das:
Bestehendes läuft weiter: Bestehende gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften laufen weiter – Sie müssen nichts neu anmelden.
Alles im Blick: Alle Teilnahmen eines Zählpunkts können Sie im Kundenportal Ihres Netzbetreibers einsehen.
Mehrfachteilnahme: Ein Zählpunkt kann an bis zu fünf Modellen der gemeinsamen Energienutzung gleichzeitig teilnehmen (Mehrfachteilnahme). Wie viel Prozent je Modell gilt, legt der Teilnahmefaktor fest; er wird von der Gemeinschaft bzw. dem Organisator an den Netzbetreiber gemeldet, nicht von Ihnen im Smart-Meter-Portal.
Quelle: Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften – Mehrfachteilnahme
Ja. Beide Begriffe meinen dieselbe 33-stellige Nummer, die mit „AT“ beginnt.
Nein. Die Zählpunktnummer gehört zum Anschluss, nicht zum Liefervertrag. Auch Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft bleibt bei einem Lieferantenwechsel bestehen.
Sie bleibt in der Wohnung. Ziehen Sie in eine andere Wohnung im selben Haus, melden Sie den neuen Zählpunkt an und den bisherigen ab. Geben Sie uns einen Umzug bitte rechtzeitig bekannt.
Sie können beide anmelden – jeder Zählpunkt nimmt separat teil. Geben Sie im Anmeldeformular einfach alle Zählpunktnummern an.
Schauen Sie in die letzte Jahresabrechnung oder ins Online-Portal Ihres Netzbetreibers. Wenn beides nicht verfügbar ist, hilft der Kundenservice Ihres Netzbetreibers mit Ihrer Adresse weiter – oder schreiben Sie uns an support@sonnenschmiede.at.
Ja. Nur ein Smart Meter mit aktivierter Viertelstundenmessung liefert die Werte, mit denen der Sonnenstrom zugeordnet wird. Den Einbau können Sie bei Ihrem Netzbetreiber verlangen.
Sie ist kein Passwort, aber eine personenbezogene Information zu Ihrem Anschluss. Geben Sie sie nur an Stellen weiter, mit denen Sie einen Vertrag schließen möchten – etwa Ihren Stromlieferanten oder Ihre Energiegemeinschaft.
Ja, seit 01.10.2026 an bis zu fünf Modellen der gemeinsamen Energienutzung. Die Aufteilung regelt der Teilnahmefaktor, den die jeweiligen Gemeinschaften mit dem Netzbetreiber abstimmen.
Sobald Anmeldung, Vertrag und Datenfreigabe beim Netzbetreiber abgeschlossen sind, startet die Teilnahme. Wie lange die Freigabe dauert, hängt vom Netzbetreiber ab; wir melden uns, sobald alles aktiv ist.
Sie wohnen in einem Haus mit Sonnenschmiede-Energiegemeinschaft? Mit Ihrer Zählpunktnummer melden Sie sich in wenigen Minuten an. Danach geben Sie die Daten bei Ihrem Netzbetreiber frei. Weitere Antworten für Strombezieher:innen finden Sie in unseren FAQ, persönlich erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
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