Waagner-Biro-Straße 124/24, 8020 Graz
+43 676 58 022 26
support@sonnenschmiede.at
Ein Peer-to-Peer-Vertrag ist der Verkauf oder die Schenkung von erneuerbarem Strom direkt zwischen zwei oder mehreren Partner:innen, auf Grundlage eines Vertrags mit vorab festgelegten Bedingungen (§ 6 Abs. 1 Z 124 ElWG). Anders als bei einer Energiegemeinschaft braucht es keinen Verein und keine Genossenschaft, nur den Vertrag. Den Preis pro kWh vereinbaren Sie frei.
Alle „aktiven Kunden“: Netzbenutzer:innen, die Strom erzeugen, speichern oder verbrauchen, sofern das nicht ihre gewerbliche Haupttätigkeit ist. Das sind Privatpersonen, Unternehmen (große Unternehmen mit Anlagen bis 6 MW) und Gemeinden. Ein Vertrag kann zwei Partner:innen verbinden oder mehrere; bei mehreren gilt ein gemeinsamer Nahebereich.
Nein. P2P gilt zusätzlich zum bestehenden Liefervertrag (§ 68 Abs. 1 ElWG), den restlichen Strom liefert weiter Ihr Lieferant. Lieferanten dürfen Sie wegen der Teilnahme nicht benachteiligen und keine Mindestmengen verlangen (§ 72 ElWG).
Ja. Das ElWG nennt ausdrücklich den Verkauf oder die Schenkung. Im Mustervertrag der Koordinationsstelle tragen Sie dafür 0 Cent pro kWh ein. Auch bei einer Schenkung braucht es den Vertrag und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Derzeit nicht. Seit 5. Oktober 2026 sind P2P-Verträge nur möglich, wenn alle Zählpunkte beim selben Netzbetreiber sind. Netzübergreifend und österreichweit soll es laut Koordinationsstelle ab ca. April 2027 gehen, dann aber ohne Netzentgelt-Rabatt. Mehr dazu unter Gemeinsame Energienutzung nach dem ElWG.
Nur teilweise. Von Oktober bis Dezember 2026 fallen die Netzentgelte voll an. Ab 2027 gibt es einen Rabatt je Nahebereich, bei österreichweiten Verträgen keinen. Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag fallen bei P2P an, anders als bei einer Energiegemeinschaft.
Ja. Ein Zählpunkt darf an bis zu fünf gemeinsamen Energienutzungen gleichzeitig teilnehmen (§ 71 Abs. 5 ElWG). Über den Teilnahmefaktor wird festgelegt, welcher Anteil auf welches Modell entfällt, in Summe höchstens 100 %. Wo Sie Ihre Nummer finden, steht unter Zählpunktnummer.
Die Erzeugerin bzw. der Erzeuger stellt die Rechnung, monatlich oder jährlich. Der Netzbetreiber liefert nur die Messdaten und verrechnet das Netzentgelt. Haushalte mit Anlagen über 30 kW und alle anderen ab über 100 kW müssen zusätzlich Allgemeine Lieferbedingungen, ein Informationsblatt und eine Rechnung nach ElWG-Vorgaben bereitstellen (§ 69 ElWG). Zum Stromlieferanten wird man dadurch nicht.
Dazu gibt es noch keine offizielle Aussage des Finanzministeriums. Klären Sie vor dem Start mit Ihrer Steuerberatung, ob etwa die Kleinunternehmerregelung oder die Steuerbefreiung für PV-Einspeisung (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG) greift.
Für einzelne Paare ja. Wenn viele Wohnungen Strom von der Anlage am Dach beziehen sollen, ist die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage meist besser: Dort entfallen Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag, und die Sonnenschmiede übernimmt Verträge und Abrechnung für alle Wohnungen.
Kompetente Erstberatung für Ihr Mehrparteienhaus
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie Sie Ihr Mehrparteienhaus wirtschaftlich und nachhaltig für Sonnenenergie nutzen können.
Für dich und unsere Umwelt.
Sonnenschmiede GmbH
Waagner-Biro-Straße 124/24
8020 Graz
Wissen
Kontakt
Sonnenschmiede GmbH
Waagner-Biro-Straße 124/24
8020 Graz
+43 676 58 022 26
support@sonnenschmiede.at
© Sonnenschmiede GmbH